Übergabeinventur
Die Erfassung des Warenlagers sollte sollte möglichst zeitnah direkt am Stichtag erfolgen, am Übergabe-Termin. Voraussetzung ist die Einwilligung aller Vertragspartner, Verkäufer, Käufer ggf. auch Verpächter.
- Erfassung der gesamten Verkaufsware, auch Drogen/Chemikalien und Verpackungsmaterial.
- Bewertung der Ware standard, d.h. Artikel die unter 6 Monaten Laufzeit haben, beschädigt oder lt. ABDA außer Handel sind, werden als unverkäuflich mit 0% bewertet.
- Alle übrigen Artikel werden als verkäuflich mit 100% bewertet.
- Bewertung der Ware individuell, die Bewertung des Warenlagers kann den Konditionen des Kaufvertrages angepasst werden. Berücksichtigt werden können Lagerdauer und Verfalldaten; Artikel können einzeln mit individuellen Abschlägen berechnet werden, z.B. Abschläge für RX- und Non-RX-Artikel oder für einzelne Warengruppen.
Bei Übergabeinventuren werden zwei Inventurbücher erstellt, es erfolgt geteilte Rechnungsführung.
Für Übergabeinventuren berechnen wir 1,25% (Mindestpreis 600 €).